Die genannten Produkte entsprechen den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr: 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.10.2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Das Material ist physiologisch unbedenklich, hat keine Wasseraufnahme sowie eine sehr hohe Schlagfähigkeit und ist abriebfest.
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